Allgemeine Geschäftsbedingungen

HAUSORDNUNG

Die Hausordnung, welche mit der Eröffnung der Bergischen Sportarena in Kraft treten wird, gilt unmißverständlich und ist zwingend einzuhalten!

Die Aushänge der Hallenordnung befinden sich sowohl im Gastrobereich als auch am Eingang zur Sportanlage.

HALLENORDNUNG

1. Die Sportanlage ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der einzelne Benutzer haftet der BSA Bergische Sportarena GmbH & Co. KG für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Schäden und Verunreinigungen sind dem am Empfang tätigen Mitarbeitern unverzüglich zu melden.

2. Das Mitbringen von Tieren in den Hallenbereich ist nicht gestattet.

3. Das Anbringen von Plakaten sowie die Auslage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die BSA Bergische Sportarena GmbH & Co. KG.

4. Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

5. Glasflaschen, Büchsen und sonstige Behälter dürfen nicht mit in den Sportbereich genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich zuckerfreie Getränke in Plastikflaschen dar.

6. Rauchen ist nur in der Gastronomie sowie auf der Terrasse gestattet.

7. Jeder Besucher und Benutzer der Sportanlage der BSA Bergische Sportarena GmbH & Co. KG hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Verweisung eines Besuchers aus der Anlage wird ein eventuell erhobenes Eintrittsgeld nicht erstattet. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Das Betreten der Sportflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser hat als Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung überzeugt hat.

9. Die BSA Bergische Sportarena GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung der Halle erwachsen.

10. Die Benutzer haften für Schäden an der Soccer-Halle, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.

11. Die Sportflächen dürfen nur mit sauberem Schuhwerk (keine Stollenschuhe) betreten werden.

12. Geräte und Einrichtungen der Sportanlage dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.

13. Sämtliche Ball- und Laufspiele dürfen nur innerhalb der Plätze stattfinden. Bei Verstößen kann es zum Verweis aus der Sportanlage kommen.

14. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen könnten.

15. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Sportanlage, einhergehend mit den damit rechtlich verbundenen Konsequenzen.

Wermelskirchen, den 01.10.2006

 
 
 
 
Beltener Str. 48
42929 Wermelskirchen
Tel: 02196 / 1846
Fax: 02196 / 709151

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 15.00 - 23.00 Uhr & Samstag, Sonntag und Feiertage von 11.00 – 23.00 Uhr.
Sie möchten außerhalb der Öffnungszeiten spielen? Kontaktieren Sie uns unter 02196/1846
oder unter .

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